Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Krankenversicherung ist zum 1.1.2024 erneut gestiegen. Konkret von 4.987,50 auf 5.175 Euro Bruttomonats- bzw. 62.100 Euro (vorher 59.850 Euro) Bruttojahreseinkommen.
Daraus ergibt sich ab 2024 bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 1,70 Prozent ein monatlicher Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) von:
Durch die steigende Kostenbelastung in der GKV stellt die private Krankenversicherung (PKV) für immer mehr Menschen eine sinnvolle Alternative dar, die es zu prüfen gilt. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Angestellte müssen dafür mindestens 5.775 Euro pro Monat bzw. 69.300 Euro pro Jahr (Jahresarbeitsentgeltgrenze) brutto verdienen. Dann fallen sie aus der Pflichtversicherung der GKV und können sich in der PKV bessere Leistungen sichern.
Beamte, Selbstständige und Freiberufler haben unabhängig der Einkommenshöhe ein Recht sich privat zu versichern. Während Beamte, durch die Beihilfe ihrer Dienstherren, fast immer privat versichert sind, lassen gerade Gutverdiener die Option noch oft verstreichen. Die Folge der freiwilligen gesetzlichen Absicherung: Jährlich steigende Kosten durch den Anstieg der Beitragsbemessungsgrenze bei tendenziell sinkenden Leistungen im gesetzlichen Gesundheitssystem.
Gerade in Bereichen der stationären Versorgung, der Zahnbehandlung oder ambulanter Hilfsmittel und alternativer Heilmethoden haben die gesetzlichen Kassen ihre Leistungskataloge stark zusammengestrichen. Für GKV-Versicherte, die unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdienen und somit nicht in die PKV wechseln dürfen, bleibt dann oft nur die Basisversorgung. Aber auch sie können ihre Versorgung verbessern – über private Zusatzversicherungen, etwa für die Zahnversorgung, stationäre Aufenthalte oder im ambulanten Bereich.
Lassen Sie uns prüfen, wo eine PKV die bessere Versorgung bietet.